Stakeholder- & Fachdialoge

STAKEHOLDER DIALOGE

Dialog bedeutet für uns, mit unterschiedlichen Interessengruppen konstruktiv und ergebnisorientiert Handlungsspielräume und Lösungsansätze zu generieren. Wir arbeiten allparteilich mit Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Gruppen wie Umwelt- und Verbraucher*innenorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen, Bürger*inneninitiativen oder Interessengemeinschaften. Wir halten unser Portfolio ausgeglichen, so dass wir für alle Interessengruppe gleichermaßen Ansprechpartner sind. Methodisch arbeiten wir häufig mit Simultan Protokollen, Tags, gemischten Tischgruppen, interaktiven Moderationselementen und vor allem mit einer transparenten Ergebnissicherung, die gemeinsam erfolgt. Wir profitieren von unserem guten Ruf auf allen Seiten und pflegen ein Netz von herausragenden nationalen und internationalen Expert*innen mit denen wir z. T. über Jahre (oder Jahrzehnte) eng verbunden sind. Qualität zahlt sich ja zum Glück aus und außerdem trifft man*frau sich immer 2 Mal im Leben…

 

Stakeholder Dialoge brauchen Offenheit, die Perspektive des jeweils anderen kennenlernen zu wollen und Handlungsspielräume, gemeinsam Neues zu schaffen. Alles andere ist Lobbying oder PR.

 

 FACHDIALOGE

Nicht immer sind es unterschiedliche, externe Stakeholder, die ein neues Themenfeld erarbeiten. Ein weiteres Element bei DIALOG BASIS sind deshalb unsere Fachdialoge - branchenintern oder im Unternehmen, im Verband oder Verein, in der Umweltorganisation oder für die Verwaltung. Auch hier gilt es, unterschiedliche Expert*innen zusammen zu bringen, Perspektiven, Interessen und Zielvorstellungen auszutauschen, sich zu informieren, Schlüsselfragen zu identifizieren, gemeinsam Road-Maps festzulegen, Arbeitspakete zu schnüren und die Umsetzung zu monitoren. Unsere internen Fachdialoge dienen häufig dazu, sich früh mit einem Themenfeld auseinander zu setzen. Viele nutzen unsere Dialoge als Frühwarnsystem und zur Strategieentwicklung. Heute sind es vor allem die großen Transformationsthemen, für die Orientierung gesucht wird. Beispiele sind die digitale Transformation, Einsatz künstlicher Intelligenz oder kollaborativer Robotik, zunehmende Spaltung der Gesellschaft, erneuerbare Energien oder Ausbau und Flexibilisierung von Leitungen, neue Mobilitätskonzepte oder Pflanzenschutz der Zukunft.

Ausweisung von Schwerpunkträumen für Rotmilan und Schwarzstorch in Hessen

Im Zusammenhang mit dem neuen Erlass zu Windenergie und Naturschutz wurde die Ausweisung von Schwerpunkträumen für die windenergiesensiblen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch beschlossen. Hierfür fanden 2020 das Auftakttreffen und die ersten zwei Arbeitsgespräche statt. In Hessen sind Flächen in der Größenordnung von ca. zwei Prozent der Landesfläche regionalplanerisch für den Ausbau der Windenergie Windenergie-Vorranggebieten (WEA-VRG) ausgewiesen worden. Innerhalb der WEA-VRG erfolgen räumlich konzentriert Eingriffe durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen. Für diese Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen sollen - ebenfalls räumlich konzentriert - mit Hilfe eines landesweiten Gesamtkonzepts Maßnahmenräume für Aufwertungsmaßnahmen der maßgeblich betroffenen Arten Rotmilan und Schwarzstorch entwickelt werden.  

Als Maßnahmentypen kommen besonders die Entwicklung naturnaher und ungestörter Wälder sowie die Renaturierung von Gewässern mit der Entwicklung naturnahen Grünlandes (z. B. auch als Feuchtgrünland) in Frage. Sie erhöhen zugleich die Retentionsfunktion der Landschaft für Niederschläge und damit deren Kühlfunktion. Die Stärkung dieser Landschaftsfunktionen ist im fortschreitenden Klimawandel wichtig und auf großen Maßnahmenräumen besonders effizient möglich. Hierauf wird im Gutachten unter Bezugnahme auf ein landesweites Grundsatzgutachten eingegangen.  

Zur Erarbeitung der Maßnahmenkulisse in den drei Regierungspräsidien wurde das Büro TNL (Hungen) im März 2020. beauftragt die geeignetsten Räume für Aufwertungsmaßnahmen zu ermitteln und für diese Maßnahmentypen zu entwickeln. 

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Aufwertungspotenzials werden neben den Schwerpunkträumen auch die „rechts und links davon“ liegenden ökologisch bedeutsamen Bereiche wie Biotopverbundflächen und Natura 2000-Gebiete betrachtet. 

Ziel ist es, in den drei Regierungsbezirken je bis zu drei große Räume für die Bündelung von Ausgleich / Ersatz, FCS-Maßnahmen und Artenhilfsmaßnahmen zu ermitteln. Eine eigene Organisationsstruktur soll später die Maßnahmen planen, umsetzen und überwachen (z. B. Ökoagentur, ggf. zusammen mit der LEA). Durch die räumliche Bündelung sollen die Maßnahmen naturschutzfachlich und in der Unterhaltung besonders effizient sein. 

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